Allgemeine Geschäftsrichtlinien
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern/Stellplätzen zur Beherbergung, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Angebote des Hotels/Campings sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels/Campings zustande. Dem Hotel/Camping steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Erfolgt die Buchung im Namen und auf Rechnung eines Dritten (Gast), so haftet der Buchende (z. B. Reiseagentur) nebst dem Gast gesamtschuldnerisch für sämtliche Ansprüche des Hotels/Campings aus dem geschlossenen Vertrag.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer/Stellplätze sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind grundsätzlich nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit) und am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen (Check-out-Zeit). Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr pauschal 50,00 EUR in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr wird 100% der Tagesrate berechnet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Preise, Zahlung
Das Hotel/Camping ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Stellplätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten Preis des Hotels/Campings zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels/Campings an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel/Camping berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel/Camping den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
Rechnungen des Hotels/Campings sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel/Camping berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß GvD 231/2002 zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel/Camping der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel/Camping ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung von 30% in Form eines Angeldes zur Bestätigung gemäß Art. 1385 ZGB zu verlangen. Sofern die Höhe des Angeldes zur Bestätigung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart wurden, sind bei einer Buchung eine Vorauszahlung von 50% vereinbart:
Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden der Rechnung dem Hotel/Camping mitzuteilen.
Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel/Camping entsprechend bekannt zu geben.
Rücktritt des Hotels/Campings
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer vom Hotel/Camping gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel/Camping zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel/Camping berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Camping nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Zimmerbuchungen/Stellplatzbuchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
- das Hotel/Camping begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels/Campings in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels/Campings zuzurechnen ist,
Das Hotel/Camping setzt den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels/Campings entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen / Vorzeitige Abreise
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.
Stornierungsrichtlinien
Bis spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann die Buchung ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch eine schriftliche Erklärung storniert oder geändert werden.
Bei einer Stornierung oder einer Änderung weniger als 15 Tage vor dem Ankunftstag wird die geleistete Anzahlung berechnet.
Bei Nicht-Erscheinen („no show“) ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
Stornierungsrichtlinien - Baumhäuser
Bis spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann die Buchung ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch eine schriftliche Erklärung storniert oder geändert werden.
Bei einer Stornierung oder einer Änderung weniger als 15 Tage vor dem Ankunftstag oder bei Nicht-Erscheinen („no show“) werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises des gebuchten Arrangements berechnet.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.
Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der ob genannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Hotels/Campings sein.
Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer/Stellplätze für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet (als vereinbarter Preis gilt jener für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen).
Im Falle einer verspäteten Ankunft, ist der Gast/sind die Gäste zur Bezahlung des gesamten vereinbarten Preises verpflichtet.
Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 100 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.
Haftung des Hotels/Campings
Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel/Camping ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel/Camping für eingebrachte Sachen gemäß Art. 1783 ital. Zivilgesetzbuch auf das Hundertfache des Zimmerpreises/Stellplatzes.
Haftung der Kunden
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, verursacht wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
Schriftliche Mitteilungen an unsere Kunden gelten mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wenn sie vom Hotel an die zuletzt bekannte Anschrift abgesandt worden sind. Bei Übermittlung durch Telefax gilt als Zustellungsnachweis das Sendeprotokoll. Entsprechendes gilt für schriftliche Mitteilungen (Post, Telefax) des Kunden an das Hotel. Bei persönlicher Übergabe eines Schriftstücks durch den Kunden liegt nur dann ein wirksamer Zugang vor, wenn das Schriftstück dem für diesen Vertrag zuständigen Mitarbeiter unter Gegenzeichnung ausgehändigt wurde. Außerhalb der Geschäftszeiten ist eine Übergabe an Dritte in Ausnahmefällen unter Gegenzeichnung nur an Mitglieder der Direktion möglich.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels/Campings.
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Bozen.
Es gilt italienisches Recht.
Online-Streitbeilegung gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Onlinekauf- oder online Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
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