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Informationen zum Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679

 Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (in der Folge „DSGVO“) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden (Art. 12 und 15 bis 22 der DSGVO).

An wen können Sie sich wenden:

Die betroffenen Personen richten ihren Antrag auf Ausübung der Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten an den Direktor/die Direktorin pro tempore des Ressorts/der Abteilung/des Amtes, der/die für die jeweiligen Verwaltungsverfahren zuständig sind. Werden hingegen allgemeine Anträge gestellt, werden diese vom Organisationsamt an alle Organisationseinheiten der Landesverwaltungen weitergeleitet, welche eine direkte Rückmeldung an die betroffenen Personen geben.

 Organisationsamt der Südtiroler Landesverwaltung

Amtsdirektor Andrea Galante

Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1

39100 Bozen

Tel. +39 0471 414950

Fax +39 0471 414969

PEC: organisation.organizzazione@pec.prov.bz.it

E-Mail: organisation@provinz.bz.it

 Datenschutzbeauftragter der Landesverwaltung

Dr. Andrea Avanzo (Compliance Consulting GmbH)

rpd@provincia.bz.it

dsb_dsb@pec.prov.bz.it

 Rechtsinhaber der Datenverarbeitung

Autonome Provinz Bozen

Generaldirektion

Landhaus 3a

Silvius-Magnago-Platz 4

39100 Bozen

E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it

PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it

 Zwecke der Verarbeitung

Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne vom Landesgesetz 5/1982 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor der Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

 Mitteilung und Datenempfänger

Die Daten können anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung aller Rechte und Pflichten der Verordnung (EU) 2016/679 ausschließlich zur Erfüllung und Bereitstellung der bibliothekseigenen Dienste wie Ausleihvorgänge und Benutzerkontoverwaltung an Ex Libris GmbH weitergegeben, welche Bereitsteller der von der Landesbibliothek verwendeten cloudbasierten Bibliotheksverwaltungssoftware Alma ist.

 Verbreitung

Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

 Dauer

Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.

 Rechte der betroffenen Person

Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.

Das entsprechende Antragsformular steht auf folgender Webseite zur Verfügung: https://transparente-verwaltung.provinz.bz.it/de/zusaetzliche-informationen

 Rechtsbehelfe

Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.